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Keine Miete während Lockdown?

Viele Geschäfte haben zu, die Vermieter möchten trotzdem ihre Miete haben. In den Mietverträgen findet sich häufig keine Regelung dazu, ob dem Vermieter die Miete während dem Corona-Lockdown zusteht.

Wir gehen davon aus, dass oft keine Miete gezahlt werden muss. Im Gesetzbuch gibt es kurz zusammengefasst einen Paragraphen der besagt, dass wenn eine in Bestand genommene Sache wegen einer Seuche nicht gebraucht oder benutzt werden kann, der Miet- oder Pachtzins vom Mieter oder Pächter nicht zu zahlen ist.
Das trifft wohl auch auf ein vom Lockdown betroffenes Geschäftslokal und Verkaufsräume zu. Es sprechen daher gute Gründe dafür, dass Vermietern keine Mietzinszahlungen zustehen, solange die Geschäfte wegen Corona geschlossen bleiben müssen. Erste Gerichtsurteile, die das Aussetzen der Mietzinszahlungen bejaht haben gibt es bereits. Eine höchstgerichtliche Rechtsprechung fehlt jedoch noch.

Kontaktieren Sie uns, wenn Sie sich für Ihr Unternehmen informieren möchten.

Achtung: So lange Sie sich nicht wehren, müssen Sie die Miete weiter zahlen. Eine rückwirkende Durchsetzung ist eine zusätzliche Hürde, die oft nicht zu nehmen sein wird. Handeln Sie daher noch heute.

Quellen:

Artikel in „Der Standard“ Onlineausgabe vom 20.01.2021: Wer muss Miete zahlen, wenn der Laden dicht ist?

Artikel in „Die Presse“ Onlineausgabe vom 02.11.2020: Friseur muss wegen Covid keine Miete zahlen