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Schadenersatzanspruch im Dieselskandal erneut bestätigt

Autoseitenspiegel mit verschwommenem Hintergrund

Betroffene Autofahrer können Schadenersatz vom Autohersteller für manipuliertes Dieselfahrzeug verlangen. Der dt. Bundesgerichtshof hat zuletzt im Juli 2021 geurteilt, dass vom Dieselskandal betroffene Autofahrer neben der Vertragsrückabwicklung, also dem Recht auf Rückgabe des Fahrzeuges gegen Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich eines Benützungsentgelts, auch ein Anspruch auf Wertminderung zustehen kann. Das heißt Autofahrer bekommen einen Teil des Kaufpreises zurück, dürfen das Fahrzeug jedoch behalten. Die Höhe des Schadenersatzanspruches ist noch nicht höchstgerichtlich geklärt, ein Anspruch auf bis zu 30% Wertminderung scheint jedoch denkbar zu sein. Kontaktieren Sie uns hier um Ihre Ansprüche prüfen zu lassen.

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Quelle:

BGH-Urteil vom 6. Juli 2021, AZ: VI ZR 40/20