Kreditbearbeitungsgebühren finden sich in vielen Kreditverträgen unter unterschiedlichen Bezeichnungen (z.B. „Bearbeitungsprovision“, „Kreditbearbeitungsprovision“, „Bearbeitungsentgelt“). Die Gebühren berechnen sich in der Regel als Prozentsatz des Kreditbetrags. Bei einem Immobilienkredit wurden daher regelmäßig Gebühren von mehreren tausenden Euros berechnet. Wenn eine solche Gebühr unzulässig ist, kann sie zurückgefordert werden. Wir werden gerne für Sie tätig, unabhängig davon, ob Sie den Kredit bereits zurückgezahlt haben oder er aktuell noch besteht.
Wir prüfen für Sie kostenlos, ob Sie betroffen sind und klären die Kostenübernahme mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab. Haben Sie keine Rechtsschutzdeckung, klären wir Sie kostenlos über mögliche Alternativen auf.